Welche verschiedenen Arten von Kreditsicherheiten gibt es?

Zu unterscheiden sind dabei Personensicherheiten wie die Bürgschaft, Garantieerklärungen und die Schuldmitübernahme Dritter - einer natürlichen oder juristischen Person - sowie Sachsicherheiten.

Unter letzteren Realsicherheiten versteht man Sachwerte als Sicherungsmittel wie beispielsweise Sicherungsabtretungen von Forderungen und anderen Rechten, Pfandrechte an beweglichen Sachen und Grundstücken oder an Forderungen und anderen Rechten, Eigentumsvorbehalt und Sicherungs­übereignung. Die dinglichen Sicherheiten (Realsicherheiten) bieten die Möglichkeit für den Gläubiger, den Sicherungsgegenstand zu verwerten bzw. im Wege des Vollstreckungsverfahrens verwerten zu lassen und mit dem Verwertungserlös Forderungen gegenüber dem Kunden zu befriedigen.

Außerdem ist zu beachten, dass dingliche Sicherungsmittel wie die Grundschuld an einem Grundstück im Rechtsverkehr zum Beispiel durch Abtretung an einen Dritten übertragen werden können. Erwerb und Übertragung sind zulässig. Bei persönlichen Sicherungsrechten ist davon auszugehen, dass diese von dritter Seite nur gestellt werden, wenn dies für den Dritten vorteilhaft ist, d.h. wenn eine entsprechende Vergütung erfolgt. Diese Kosten gehen zulasten des kreditsuchenden Kunden und verteuern somit die Kreditaufnahme.

Kreditsicherheiten lassen sich in die Kategorien der von der Forderung der Bank abhängigen (akzessorischen) sowie der abstrakten, nicht akzessorischen Sicherheiten unterteilen. Bei somit untrennbar verbundener Sicherheit bedeutet das Erlöschen der zu sichernden Forderung zugleich den Untergang der Sicherheit. Sicherheit und Forderung können nur gemeinsam übertragen werden.