Was sind Kreditsicherheiten und welchen Zweck haben sie?

Ziel eines jeden Kreditinstituts ist es, möglichst wenig Ausfälle bei der Rückführung von Krediten und bei der Bedienung der Zinsen innerhalb von Vertragsbeziehungen zu erleiden. Ein Zuviel an Ausfällen gefährdet das Kreditinstitut und führt in außergewöhnlich massivem Umfang wie in pressebekannten Fällen der letzten Jahren zu einer Auslagerung dieser Risiken auf sog. Badbanks, um ein Überleben der Bank zu ermöglichen.

So beginnt eine Kreditvergabe jedenfalls mit der Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden, um das Risiko eines eventuellen Ausfalls einschätzen zu können. Das Kreditinstitut schätzt ein, ob der Darlehensnehmer in der Lage ist, Zins und Tilgung für das Darlehen zu leisten.

Aussagen zur Bonität des privaten Kreditsuchenden erhält die Bank dabei anhand von Einkommensnachweisen wie beispielsweise Gehaltsab­rech­nungen. Im Ein­verständnis des potentiellen Kunden (sog. SCHUFA-Klausel) können auch SCHUFA-Auskünfte eingeholt werden. Bei Eintragungen in Gewerbe- und Handelsregister werden aktuelle Registerausdrucke im Hinblick auf die Kreditprüfung erbeten. Auch sind Anfragen bei Wirtschaftsauskunfteien betreffend Informationen über wirtschaftliche Betätigung, Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen möglich. Bankauskünfte über eigene Kunden innerhalb der Hausbank oder gegenüber anderen Kreditinstituten sind bei Privatkunden lediglich bei ausdrücklicher Zustimmung einzuholen.

Grundlegende Bestimmungen über die Arten von Kreditsicherheiten finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Dort finden sich außerdem Regelungen betreffend das Bankgeheimnis sowie die Bankauskunft. So sehen die Mustergeschäftsbedingungen, die seitens des Bankenverbandes erstellt werden, hinsichtlich des Bankgeheimnisses vor, dass "die Bank zur Ver­schwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet ist, von denen sie Kenntnis erlangt". Für eine Bankauskunft ist vorgesehen, dass "diese allgemein gehaltene Fest­stellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kredit­würdigkeit und Zahlungsfähigkeit enthält."

Ausdrücklich nicht umfasst sind betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- und sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen.

Bei kurzzeitiger Finanzierung kann so durchaus ein Blankokredit, d.h. ein Kredit ohne zusätzliche Sicherungsmittel gewährt werden. Soll ein mittel- oder langfristiges Darlehen ausgereicht werden, kann sich die Bank nicht auf die bei dem Kunden aktuell günstige Vermögenssituation verlassen. Es sind regelmäßig zusätzlich Sicherheiten zu gewähren, da nicht vorhersehbar ist, wie sich die Kreditwürdigkeit des Kunden zukünftig entwickeln wird.