Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten
Sicherheitenbestellung
- Anspruch der Bank auf Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten
- Informationspflichten der Bank bei der Bestellung von Sicherheiten
- Unwirksame Bestellung von Kreditsicherheiten
- Anspruch auf Freigabe von Kreditsicherheiten
- Ab wann besteht ein Anspruch des Sicherungsgebers auf Freigabe der Sicherheit?
- Was ist eine Zweckerklärung?
- Sind "weite" Zweckerklärungen zulässig?
- Übernahme der persönlichen Haftung
- Mehrere Sicherungszweckerklärungen
- Wie entsteht eine nachträgliche Übersicherung?
- Wann besteht ein Freigabeanspruch aus Übersicherung?
- Muss der Freigabeanspruch ausdrücklich im Sicherungsvertrag vereinbart werden?
- Ist eine Teilvalutierung von Grundschulden denkbar?
- Übersicherung aufgrund mehrerer Sicherheiten
- Kündigung des Sicherungsvertrages durch den Sicherungsgeber
- Inhalt des Freigabeanspruchs
- Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Rückgewähranspruchs
- Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Freigabe einer bestimmten Sicherheit
Verwertung von Kreditsicherheiten
- Verwertungsvoraussetzungen
- Setzt die Verwertung voraus, dass eine anderweitige Realisierung ausgeschlossen ist?
- Kann die Bank ihren Anspruch gegen den Bürgen verwirken?
- Ablauf der Verwertung
- Verwertung typischer Kreditsicherheiten
- Bürgschaft
- Grundschuld
- Praktische Bedeutung
- Wie wird eine Grundschuld bestellt?
- Welchem Zweck dient die Grundschuldbestellungsurkunde?
- Mitwirkung des Verkäufers
- Verrechnung von Zahlungen und Ablösung der Grundschuld
- Schicksal der Forderung bei erfolgten Zahlungen auf die Grundschuld
- Anrechnung der Zahlung bei fehlender Tilgungsbestimmung
- Sicherungsübereignung
- Sicherungszession
- Pfandrecht
- AGB-Pfandrecht
Mr. Wong