Bankrecht
Bankrecht
Allgemeines zu der Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Bank
- Welche Rechtsbeziehungen bestehen zwischen Kunde und Bank?
- Ist die Bank zum Abschluss von Verträgen verpflichtet?
- Kann die Bank Teilleistungen verweigern?
- Muss der Kunde zusätzliche Entgelte an die Bank bezahlen?
Das Girokonto
- Allgemeines zum Girokonto
- Kann die Bank immer verrechnen?
- Was ist ein Saldoanerkenntnis?
- Was genau ist ein Girovertrag?
- Hat die Bank eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht?
- Kann die Bank irrtümlich erfolgte Gutschriften/ Buchungen stornieren?
- Die Belastung des Kundekontos ohne seinen Auftrag
- Hat der Kunde ein Zurückweisungsrecht?
- Unpfändbare Gehälter, Renten- und Sozialversicherungen in der Verrechnung
- Wann kann mein Konto gesperrt werden?
- Wie wird das Guthaben verzinst?
- Wie kann der Girovertrag beendet werden?
- Wie erwirke ich eine vom Kreditinstitut nicht anerkannte Forderung?
- Wie kann ich gegen eine unberechtigte Belastung meines Kontos vorgehen?
Die Giroüberweisung
Die Spareinlagen
Das Lastschriftverfahren
- Allgemeines
- Einzugsermächtigungsverfahren
- Abbuchungsauftragsverfahren
- Doppelt begründete Lastschriften
Die Zahlungskarten
Kredit
- Die verschiedenen Kreditarten
- Vertragsanbahnung
- Zustandekommen des Darlehensvertrages
- Unwirksamkeit des Kreditvertrages
- Darlehensvertragliche Pflichten des Kreditnehmers
- Darlehensvertragliche Pflichten des Kreditinstituts
- Wann hat die Bank das Recht, den Darlehensvertrag zu kündigen?
- Wann hat der Kreditnehmer das Recht, den Darlehensvertrag zu kündigen?
Kreditsicherheiten
Sicherheitenbestellung
- Anspruch der Bank auf Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten
- Informationspflichten der Bank bei der Bestellung von Sicherheiten
- Unwirksame Bestellung von Kreditsicherheiten
- Anspruch auf Freigabe von Kreditsicherheiten
- Kündigung des Sicherungsvertrages durch den Sicherungsgeber
- Inhalt des Freigabeanspruchs
- Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Rückgewähranspruchs
- Feststellung des Bestehens eines Anspruchs auf Freigabe einer bestimmten Sicherheit
Verwertung von Kreditsicherheiten
- Setzt die Verwertung voraus, dass eine anderweitige Realisierung ausgeschlossen ist?
- Kann die Bank ihren Anspruch gegen den Bürgen verwirken?
- Ablauf der Verwertung
- Verwertung typischer Kreditsicherheiten
Pfändung von Kontoforderungen und anderen Vermögenswerten des Kunden
- Wie erfährt der Kunde von der Pfändung?
- Welche Abwehrmaßnahmen kann der Kunde gegen die Pfändung treffen?
- Frühzeitige Kenntniserlangung des Kunden
- Welche inhaltlichen Anforderungen sind an den Pfändungsbeschluss zu stellen?
- Rechtsbehelfe des Kunden
- Was ist alles pfändbar?
Rechtsprobleme beim Ableben des Kunden
Nach dem Gesetzeswortlaut (vgl. §§ 1922, 1967 BGB) gehen das Vermögen und die rechtlichen Verpflichtungen des Erblassers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben über. Die vom Kunden zu Lebzeiten mit dem Kreditinstitut geschlossenen Giro- und Depotverträge bleiben gemäß §§ 675 I, 672 S. 1 BGB über dessen Tod hinaus wirksam. Mit dem Tod des Kunden treten dessen Erben in die Vertragsbeziehungen mit der Bank ein. Ihnen stehen daher z.B. die Ansprüche gemäß § 676 f BGB aus dem Girovertrag, u.a. auf Auszahlung von Kontoguthaben, zu. Gleiches gilt für den gerade im Erbfall bedeutsamen, aus dem Rechtsverhältnis mit der Bank resultierenden Anspruch auf Auskunft gemäß §§ 675, 666 BGB.
- Werden Überweisungsaufträge des Kunden auch nach seinem Tod ausgeführt?
- Erlöschen Daueraufträge des Kunden automatisch nach seinem Tod?
- Wer kann Ansprüche gegen die Bank geltend machen?
- Legitimation der Erben gegenüber dem Kreditinstitut; Vorlage eines Erbscheins
- Sind vom Erblasser erteilte Vollmachten weiterhin wirksam?
- Tod eines Mitinhabers eines Gemeinschaftskontos
- Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall, insb. Schenkungsvertrag
Mr. Wong