Bankrecht-Ratgeber
Tipps für Bankkunden

Titelbild des Bankrecht Ratgebers

Bankrecht-Ratgeber

Auf dieser Internetseite finden Sie umfangreiche rechtliche Informationen zum Bankrecht. Hierzu gehören im einzelnen die Themen Vertragsbeziehungen zwischen Kunde und Bank, Girokonto, Spareinlagen, Giroüberweisung, Lastschriftverfahren, Zahlungskarten (Kreditkarten und ec-Karten), Kredit, Kreditsicherheiten, Pfändung von Vermögenswerten und bankrechtliche Fragestellungen beim Tod des Bankkunden.

Eine Bankverbindung ist heute für jedermann, wenn er am Wirtschaftsleben teilnehmen will, unerlässlich. So unterhält auch beinahe jeder Volljährige wenigstens eine Bankverbindung. Neben der Bankverbindung, die viele wegen der Teilnahme am Zahlungsverkehr nutzen, nehmen viele Bürger Kredite in Anspruch. So beläuft sich allein der Bestand an Konsumentenkrediten in Deutschland auf 225 Mrd. EUR. Deutschland ist damit nach Großbritannien mit einem Konsumentenkreditvolumen von 328 Mrd. EUR, der zweitgrößte Konsumentenkreditmarkt in Europa. Das gesamte Kreditvolumen in Deutschland beläuft sich nach Schätzungen auf ca. 2.500 bis 3.000 Mrd. EUR.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie vielfältig die rechtlichen Beziehungen zwischen Kunden und Bank sind.

Auf dieser Seite finden Sie deshalb u.a. umfassende Informationen zu den rechtlichen Fragen des Zahlungsverkehrs. Sie erfahren dabei unter anderem, wann eine Bank eine Überweisung auszuführen hat, unter welchen Voraussetzungen der Bankkunde beim Verlust und Missbrauch seiner ec-Karte haftet sowie die Unterschiede zwischen dem Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsverfahren.

In den Kapiteln zum Darlehens- und Kreditrecht erfahren Sie u.a., unter welchen Voraussetzungen man von einem Verbraucherdarlehensvertrag ausgehen kann, welche Informationen ein Verbraucherdarlehensvertrag enthalten muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, welche Folgen ein Formverstoß hat und unter welchen Voraussetzungen Sie ein Verbraucherdarlehen widerrufen können.

Überdies können Sie nachlesen, wann ein Darlehensvertrag kündbar ist, ob und wenn ja, in welchem Umfang die Bank Sie beim Abschluss eines Darlehensvertrages aufzuklären hat und, in welchem Umfang Sie bei einer vorzeitigen Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen.

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